Produkthaftung und allgemeines Haftungsrecht
Vertrauen ist die Grundlage allen menschlichen Zusammenlebens. Das Haftungsrecht soll berechtigtes Vertrauen schützen. Es gleicht den Schaden aus, der aus enttäuschtem Vertrauen entstanden ist.
Die juristische Frage nach dem im Einzelfall berechtigten Vertrauen in einem Haftungsprozess ist dabei eine Frage der Risikoverteilung. Die Eigenverantwortung des Anspruchstellers steht gegen die Fremdverantwortung des Anspruchsgegners.
Die Bandbreite reicht von Fragen wie: „Muss man mit Kernen im Kirschkuchen rechnen?“ über „Darf der Airbag bei einem Schlagloch auslösen?“ bis hin zu existenziellen Fragen der Anlagensicherheit und der Fehlbedienung von Maschinen und Geräten, der Eignung von Produkten für Kinderhände oder der Brandsicherheit.
Ob im Bereich der Produkthaftung oder in Fragen des allgemeinen Haftungsrechts: In dem haftungsrechtlichen Spannungsfeld zwischen Eigen- und Fremdverantwortung kommt es darauf an, alle wesentlichen Details Ihres Falles zu erfassen und vor dem Hintergrund einer fundierten Kenntnis der umfangreichen Rechtsprechung Ihre Rechtsposition überzeugend auf den Punkt zu bringen. Wir arbeiten aus langjähriger Erfahrung Ihre Rechtsposition überzeugend heraus und setzen sie weitest möglich durch.