Verkehrssicherungspflicht und Betrieb
Bau und Betrieb einer Immobilie sind nicht zuletzt mit zahlreichen Haftungsrisiken verbunden. Ein zentraler Haftungsbereich ist die Verkehrssicherungspflicht.
In der Bauphase gebietet sie insbesondere Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Personen im Gefahrenbereich der Baustelle sowie die Absicherung von benachbarten Bauwerken.
Ist der Bau fertiggestellt, setzt sich die Verkehrssicherungspflicht im Betrieb fort. Sie begleitet Eigentümer sowie Mieter oder Pächter einer Immobilie über deren gesamte Lebensdauer.
Besonders hoch sind die Anforderungen an Gebäude mit hohem Publikumsverkehr und erhöhtem Gefahrenpotenzial für die Benutzer - wie etwa Schwimmbäder, Kindertagesstätten oder Seniorenheime und Therapieeinrichtungen. Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Grundstücke. Sie umfasst alle Gefahren, die von einem Grundstück ausgehen. Hier ist insbesondere die Verkehrssicherungspflicht für Bäume und die Räum- und Streupflicht zu nennen sowie die Absicherung von spezifischen Grundstücksgefahren wie etwa Altlasten oder verfallenden Altgebäuden.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen
- der Haftung aus Bau und Betrieb einer Immobilie
- der Haftung für Verkehrssicherungspflichtverletzungen aller Art
- der Haftung für Grundstücksgefahren, einschließlich der Brandschadenshaftung